30.11.17

Swisscom führt den Filter gegen Werbeanrufe auf dem Handy ein

Als erste Telekomanbieterin der Schweiz bietet die Swisscom per sofort einen Filter für lästige Werbeanrufe auf dem Handy an. Dies war schon länger ein Anliegen der Stiftung für Konsumentenschutz und ihrer Partner FRC und ACSI. Bereits im November 2016 hat die Swisscom einen Filter für unerwünschte Werbeanrufe im Festnetz eingeführt. Bei den Konsumentenschutz-Organisationen sind Anfragen und Rückmeldungen zu unerwünschten Werbeanrufen das häufigste Anliegen überhaupt. Die Stiftung für Konsumentenschutz und ihre Partner FRC und ACSI fordern deshalb, dass auch die übrigen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden einen Werbeanruf-Filter zur Verfügung stellen: «Es ist höchste Zeit, dass alle Telekommunikationsanbieter ihre Kunden vor der Belästigung durch unerwünschte Werbeanrufe schützen», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz.

Wir wird der Filter für Werbeanrufe installiert?
Aus rechtlichen Gründen darf die Swisscom den Filter ihren Kunden nicht automatisch aktivieren, die Kunden müssen dies selber vornehmen. Gemäss Swisscom können Kunden, die über ein aktuelles Abo der Generationen inOne Mobile oder Infinity verfügen, den Callfilter über cockpit.swisscom.ch kostenlos installieren.
Wie es scheint, werden ältere Abos und Prepaids (noch) nicht unterstützt. Beim Selbsttest mit einem älteren M-Budget-Abo, das auch von der Swisscom betrieben wird, fehlt diese Einstellungsmöglichkeit im Cockpit.

Dass der Filter nicht automatisch aktiviert werden darf, könnte sich mit der derzeit laufenden Teilrevision des Fernmeldegesetzes ändern: Der Entwurf des Bundesrates sieht sogar vor, dass künftig alle Telekommunikationsanbieter ihren Kunden einen Werbeanruf-Filter anbieten müssen. Dass dies ein Bedürfnis der Bevölkerung in der Schweiz ist, zeigt der Erfolg des Callfilters von Swisscom: Bis heute haben rund 200´000 Kunden den Werbeanruf-Filter aktiviert – damit konnten in den letzten 12 Monaten ca. 16 Millionen Werbeanrufe blockiert werden.

Weitere Informationen
von Swisscom
von der Stiftung für Konsumentenschutz






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