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Erklärung zum Grundanschluss (aktualisiert März 2018)



Internet und TV über die Telefon- oder Glasfaserbuchse

Früher war ein Festnetztelefonanschluss (meistens) der Swisscom die Voraussetzung, dass ein Internetanschluss abonniert werden konnte. Inzwischen ist dies bei fast keinem Internet-Angebot mehr der Fall. Es gibt nur noch wenige Ausnahmen*.
Derzeit können die meisten Internet-Angebote einzeln abonniert werden. Oft kann ein Festnetztelefonanschluss als Option hinzugebucht werden. Wer nur TV abonnieren möchte, muss jedoch bei den meisten Anbietern, die über das Telefon- oder Glasfasernetz betrieben werden, einen Internetanschluss als Voraussetzung abonnieren. Dies ist u.a. bei Swisscom und Sunrise der Fall.

* Es gibt einige Ausnahmen, wie z.B. der DSL Mini der Swisscom, der zur Grundversorgung gehört.



Internet und TV über das TV-Netz

Der Grundanschluss bei UPC
Bis zum Herbst 2016 galt bei UPC, dass der TV-Grundanschluss die Voraussetzung war, um einen Internet-, TV oder Festnetztelefonanschluss abonnieren zu können. Dieser Grundanschluss kostet seit 2018 monatlich CHF 39.90.

Im Herbst 2016 wurden die Internet-Abos von UPC vom Grundanschluss entkoppelt. Neu sind alle Internet- und TV-Angebote ohne Zusatzkosten für den Grundanschluss erhältlich, resp. der Grundanschluss ist nun im Abo enthalten. Kunden, die nicht aktiv werden, bleiben beim alten System. Das alte System mit dem Grundanschluss lohnt sich vorwiegend für Kunden, die nur TV (ohne Zusatzfunktionen) beziehen möchten. Wer das Internet über das TV-Netz von UPC beziehen möchte, kommt in den meisten Fällen günstiger, wenn er den Grundanschluss und das bisherige Internet-Abo kündigt und ein neues Internet-Abo (mit oder ohne zusätzlichem TV-Angebot) abschliesst. Ein Vergleich des Grundanschlusses mit Internet gibt es hier und einen weiteren mit TV hier.
Die meisten Mieter bezahlen den Grundanschluss (die zusätzlichen CHF 39.90) über die Nebenkosten direkt an den Vermieter, daher muss er auch beim Vermieter gekündigt werden. In der Schweiz gibt es neben UPC zahlreiche mittlere und kleinere TV-Kabelnetzanbieter, wo noch immer der Grundanschluss die Voraussetzung für weitere Dienste ist.

Bei kleineren, lokalen TV-Netzen kann es vorkommen, dass der Grundanschluss weiterhin an den Netz-Anbieter bezahlt wird. In diesem Fall erhält man aber von UPC eine Gutschrift auf der monatlichen Rechnung für den Internet-Anschluss.


Der Grundanschluss bei Quickline
Quickline bietet auf seiner Webseite beide Modelle an. Für die "normalen Angebote" wie z.B. Internet L oder die All-in-One-Pakete wird der Grundanschluss (max. CHF 29.90/Monat) vorausgesetzt, der bei Mietwohnungen normalerweise über die Nebenkosten abgerechnet wird. Für Angebote mit dem Begriff "Fiber" im Produktenamen wird kein Grundanschluss vorausgesetzt. Diese Kosten sind bereits im Abopreis enthalten, der dadurch höher ist.


Ob ein Grundanschluss nötig ist oder nicht wird für alle Angebote im Tarifrechner berücksichtigt.



Wie sehen diese Anschlüsse aus?

Das ist eine TV-Steckdose:

Es gibt auch die ältere, sowie neuere Variante, die nur zwei Anschlüsse hat.




Das ist eine analoge Telefon-Steckdose:

Das abgebildete Modell ist bereits ein älteres. Es gibt auch neuere Modelle mit einem rechteckigen Anschluss.




Das ist ein Glasfaser-Anschluss:

Beim Glasfaser-Anschluss werden die Kabel auf der unteren Seite der Steckdose eingesteckt.



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