Was bedeutet Franchise und wie wird sie berechnet?

Die Franchise ist der Betrag, der selbst bezahlt werden muss, bevor die Krankenkasse einen Anteil der Kosten übernimmt. Wenn die Kosten die Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenkasse die übersteigenden Kosten, abzüglich des Selbsbehalts (bis max. CHF 700.-/Jahr). Zum Jahresanfang beginnt die Franchise jeweils neu zu zählen. Die Zusammensetzung der Kostenbeteiligung ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG Art. 64) geregelt.

Franchise und Selbstbehalt berechnen

Gesamte Ausgaben pro Jahr
Gewählte Franchise
  • 300
  • 500
  • 1000
  • 1500
  • 2000
  • 2500
= Kosten abzüglich Franchise
1'700.00
- Selbstbehalt (max. 700.-)
170.00
= Übernommene Kosten
1'530.00
Selbst zu tragende Kosten
470.00

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Ein Beispiel:
Wenn in einem Jahr für Arztbesuche die Kosten von z.B. CHF 1’000.- anfallen und die Franchise CHF 2’500.- gewählt wurde, so übernimmt die Krankenkasse noch keine Kosten. Wird aber z.B. die Franchise CHF 300.- gewählt, so würde die Krankenkasse die übersteigenden Kosten von CHF 700.- (abzüglich 10% Selbstbehalt) übernehmen. Demnach erstattet die Krankenkasse CHF 630.- zurück. Neben den Monatsprämien entstehen für den Patienten somit die Kosten von CHF 300.- (Franchise) und CHF 70.- (10% Selbstbehalt), was total CHF 370.- ergibt. Der Selbstbehalt ist pro Kalenderjahr auf CHF 700.- beschränkt.

Diese Rechnung sieht dann folgendermassen aus: 

Gesamte Ausgaben: CHF 10'000.-
Gewählte Franchise: 300
Restbetrag: CHF 9700.-
Selbstbehalt 10%: CHF 970.-
Selbstbehalt vom Patienten zu bezahlen: CHF 700.- (das Maximum)
Selbstbehalt von der Krankenkasse übernommen: CHF 270.-


Die Kosten von CHF 10'000.- werden somit folgendermassen getragen:
Die Krankenkasse: CHF 9000.-
Der Patient: CHF 1000.-

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