Internet-Abo wechseln oder kündigen - was beachtet werden muss
Grundsätzlich ist es relativ einfach, sein Internet- und TV-Abo zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Es gibt aber einige Punkte, die berücksichtigt werden sollten. Oliver Zadori vom unabhängigen Telekomvergleichsportal dschungelkompass.ch gibt Auskunft, welche Gedanken man sich bei einem Wechsel machen sollte.
E-Mail-Adresse vom Anbieter: Kann sie weiterhin genutzt werden?
Falls derzeit eine Email-Adresse des Anbieters genutzt wird, die man weiterhin nutzen möchte, sollte vor der Kündigung des Internet-Abos abgeklärt werden, ob diese auch weiterhin (ohne Internet-Abo des jeweiligen Anbieters) genutzt werden kann. Am besten wird dazu die Webseite oder der Kundendienst kontaktiert. Bei den Bluewin-Adressen von Swisscom gibt es z.B. die Möglichkeit, die Email-Adresse auch ohne Internet-Abo von Swisscom weiterhin zu benutzen. Es wird dann jedoch in ein Light-Abo umgewandelt, wodurch nur noch die Haupt-Email-Adresse mit weniger Speicherplatz bestehen bleibt. Es sind aber auch kostenpflichtige Abos erhältlich, wodurch mehr Adressen und Speicherplatz genutzt werden kann.
Besteht ein Kombirabatt mit Handy-Abo?
Einige Anbieter gewähren einen Kombirabatt, wenn mehrere Dienste wie z.B. Handy- und Internet-Abo abonniert sind. Wird eines dieser Abos gekündigt, fällt normalerweise auch der Kombirabatt weg, wodurch die monatlich zu bezahlende Abogebühr für das Handy höher werden kann. Werden aber Handy- und Internet-Abo bei verschiedenen Anbietern bezogen, ändert sich am Preis nichts.
Neuer Router: Ersetzen und bisherigen zurückschicken
Durch den Wechsel zu einem anderen Internet-Anbieter muss auch der Router (Modem) ersetzt werden. Der neue Anbieter schickt den neuen Router per Post zu. Sobald der neue Anbieter das Internet aufgeschaltet hat, muss der alte durch den neuen Router ersetzt werden. Dies ist jedoch nicht sehr kompliziert. Bei den meisten Anbietern sind die Kabel und die Steckbuchsen am Router zusätzlich durch verschiedene Farben gekennzeichnet, was den Wechsel vereinfacht.
Nach dem Wechsel ist es wichtig zu beachten, dass der bisherige Router dem alten Anbieter zurückgeschickt wird. Falls dies nach einer gewissen Frist nicht gemacht wird, kann der alte Anbieter eine Rechnung für die nicht retournierten Geräte stellen. Diese kann über hundert Franken betragen.
TV-Boxen
Wenn derzeit mehrere TV-Boxen für mehrere Fernseher im Einsatz sind und weiterhin gebraucht werden, sollte erst abgeklärt werden, ob beim neuen Anbieter auch mehrere Boxen bezogen werden können. Dies sollte bei den meisten Anbietern der Fall sein. Aber durch mehrere Boxen können auch höhere Kosten entstehen, denn oft fallen dafür monatliche Zusatzgebühren an.
Die TV-Box muss ebenfalls dem alten Anbieter retourniert werden, ansonsten können Zusatzkosten entstehen. Dies gilt jedoch nur für TV-Boxen, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden. Nutzt man für den TV-Empfang z.B. ein selbst angeschafftes Apple TV, so kann dies natürlich behalten werden und allenfalls mit den neuen TV-Abo genutzt werden, sofern der neue Anbieter eine App für Apple TV anbietet.
TV-Aufnahmen: Sie gehen verloren
Durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter, wird auch die TV-Box gewechselt. Dies hat zur Folge, dass auch allfällig gespeicherte TV-Sendungen mit der alten Box verloren gehen, da sie nicht übertragen werden können.
Festnetztelefon: Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen
Möchte man weiterhin das Festnetztelefon mit der gleichen Nummer beim neuen Anbieter nutzen, so muss die bestehende Telefonnummer zum neuen Anbieter portiert werden. Dies kann bei der (Online-)Bestellung des neuen Abos vorgenommen werden. Es kann vorkommen, dass durch die Nummernportiertierung das alte Internet-Abo automatisch gekündigt wird. Zur Sicherheit sollte das bisherige Abo trotzdem gekündigt werden.
Aufschaltgebühr des neuen Abos
Die meisten Anbieter verlangen bei einer Neubestellung eine Aufschaltgebühr. Teilweise wird diese auch Aktivierungs- oder Setup-Gebühr genannt. Diese kostet in den meisten fällen zwischen 50 und 100 Franken. Diese sollte bei der Bestellung auf der Anbieter-Webseite ausgewiesen sein. Auch im Internet-Abo-Vergleich von dschungelkompass wird sie für jedes Angebot angezeigt. Bei Swisscom und Sunrise entfällt diese, wenn das neue Abo online bestellt wird (Stand 2024). Es gibt teilweise auch Aktionen von weiteren Anbietern, wodurch die Aufschaltgebühr erlassen wird. Man sollte sich jedoch nicht zu stark von dieser Aufschaltgebühr lenken lassen, denn diese fällt nur einmal beim Anbieterwechsel an. Kostenmässig wirkt sich die monatliche Abogebühr stärker aufs Budget aus - besonders, wenn das neue Abo viele Jahre genutzt wird.
Mindestvertragsdauer: Kann ich überhaupt jetzt wechseln?
Bei den meisten Internet-Abos besteht nach Neuabschluss eine Mindestvertragsdauer von 12 oder 24 Monaten. Wird diese nicht eingehalten, kann der Anbieter die verbleibenden Gebühren bis zum Ende der Mindestvertragsdauer, sowie eine allfällige Zusatzgebühr in Rechnung stellen. Daher ist es wichtig, im Voraus abzuklären, ob keine Mindestlaufzeit mehr besteht. Eine ähnliche Mindestvertragslaufzeit kann auch bei einem seit Jahren bestehenden Abo vorhanden sein, wenn z.B. das Abo nach einem kürzlichen Kündigungsversuch oder durch ein Treueangebot vergünstigt bezogen wird. Daher sollte im Zweifelsfall der Anbieter kontaktiert werden, um sicherzustellen, dass keine Mindestvertragslaufzeit mehr besteht.
Kündigungsfrist: Sollte eingehalten werden
Neben der Mindestvertragsdauer sollte auch die Kündigungsfrist des Internet-Abos beachtet werden. Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Schweizer Internet-Anbieter zwischen einem und drei Monaten, meist auf das Monatsende. Damit also das Internet-Abo währen einigen Monaten nicht doppelt bezahlt werden muss, sollte das neue Abo im Idealfall erst auf das Ende, resp. nach Ende des derzeitigen Abos aufgeschaltet werden. Bei der Bestellung des neuen Abos kann das gewünschte Aufschaltdatum angegeben werden. Will man möglichst keinen Unterbruch hinnehmen, so können sich Kündigungs- und Aktivierungsdatum auch um ein paar Tage überlappen.
Verfügbare Anschlüsse: Kann ich diesen Internet-Anbieter empfangen?
In der Schweiz gibt es für Festnetz-Internet grundsätzlich drei verschiedene Anschlusstechnologien. Neben dem herkömmlichen Kupferanschluss (früher Telefonanschluss genannt) gibt es auch den Glasfaser-Anschluss (FTTH = Fiber To The Home) und/oder den TV-Kabelanschluss (ex UPC, Quickline, Breitband, etc.). Bevor also ein neues Internet-Abo abgeschlossen wird, sollte sichergestellt sein, dass der benötigte Anschluss auch in der Wohnung vorhanden ist. Eine einfache Hilfe dazu bietet der Adress-Checker von dschungelkompass, der durch die Eingabe der Wohnadresse die von den Anbietern gemeldeten Anschlusstechnologien anzeigt und folglich beim Vergleich auch nur die verfügbaren Angebote auflistet. Bei den meisten Anbietern muss vor der Bestellung eines neuen Internet-Abos die Adresse eingegeben werden, wodurch die verfügbaren Abos angezeigt werden.
Ein Spartipp für den Neuabschluss eines Internet-Abos ist zudem darauf zu achten, ob die Bandbreite (Geschwindigkeit) des gewählten Abos vom Anschluss vor Ort überhaupt unterstützt wird. Wird im Adress-Checker ersichtlich, dass der Anschluss z.B. «nur» 120 Mbit/s liefert, macht es wenig Sinn ein Abo zu wählen, das z.B. 500 Mbit/s bietet, wenn auch ein günstigeres mit z.B. 200 oder 100 Mbit/s angeboten wird. Bei Glasfaser (FTTH) gibt es grundsätzlich keine Bandbreitenbeschränkungen des Anschlusses, beim TV-Kabelanschluss in den meisten Fällen ebenfalls nicht.
Grundsätzlich (Stand 2024) sind praktisch alle Internet-Abos, die über Kupfer erhältlich sind auch über Glasfaser verfügbar - und umgekehrt. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Internet von Salt ist ausschliesslich über FTTH erhältlich, nicht über eine Kupferleitung.
- Von yallo gibt es oft günstige Aktions-Angebote für Internet, die nur über den TV-Kabelanschluss der ehemaligen UPC erhältlich sind. yallo bietet jedoch auch Internet-Abos an, die über Kupfer und Glasfaser oder über das 5G-Netz erhältlich sind.
Bandbreite: Wie schnelles Internet benötige ich überhaupt?
In den letzten Jahren haben die Internet-Anbieter ihre Abos immer schneller gemacht. Was früher noch als sehr schnell galt, ist bei einigen Anbietern inzwischen das «langsamste» Abo. Je nach Anbieter sind Abos von 10 Mbit/s bis zu 10 Gbit/s (10’000 Mbit/s) verfügbar. Ein Abo mit zu viel Bandbreite schadet grundsätzlich nie. In den meisten Fällen braucht es aber auch nicht das teuerste Abo mit den höchsten Werten. Für das Streamen von Videos gibt z.B. Netflix an, dass ein Anschluss mit 5 Mbit/s für HD-Videos oder 25 Mbit/s für Videos mit UHD (4K) ausreicht. Wenn aber gleichzeitig mehrere Anwendungen über das Internet laufen oder mehrere Personen im Haushalt den selben Anschluss nutzen, empfiehlt es sich ein Abo abzuschliessen, das einen höheren Wert bietet. Mehr Informationen zu den Bandbreiten gibt es in unserem News-Artikel.
Aktionsangebote: Auf was soll ich achten?
Bei Aktionsangeboten ist es immer ratsam, sich genau auf die Konditionen des Angebotes zu achten. Denn bei Aktionsangeboten gibt es verschiedene Modelle. Es gibt Anbieter, bei denen der Aktionspreis (resp. der Aktionsrabatt) sogenannt lebenslang gilt. Das heisst, dass dieser Preis so lange gilt, wie das Abo unverändert bestehen bleibt. Allerdings hat das Jahr 2023 gezeigt, dass die Anbieter trotzdem als «lebenslang» beworbene Aktionspreise anheben können, indem sie nun sagen, dass sich das «lebenslang» eigentlich auf den Rabatt bezieht und nicht auf den Aktionspreis. Und wenn der normale Listenpreis (aufgrund von Inflation, etc.) angehoben wird, so kann sich damit auch der Aktionspreis verteuern.
Weiter gibt es Aktionsangebote, die nur für 6, 12 oder 24 Monate einen vergünstigten Abo-Preis bieten. Teilweise kann es auch sein, dass der Aktionspreis nur für 6 oder 12 Monate gilt, die Mindestvertragsdauer jedoch 24 Monate beträgt. Daher sollte man sich erst im klaren sein, wozu man sich genau verpflichtet.
Dann gibt es auch Aktionsangebote, in denen die ersten paar Monate kostenlos sind.
Der Internet-Abo-Vergleich von dschungelkompass berücksichtigt jeweils tagesaktuelle Aktionen. Zudem gibt es die Möglichkeit, die voraussichtliche Nutzungsdauer des neuen Internet-Abos anzugeben. Dadurch werden bei Aktionsangeboten, bei denen der vergünstigte Preis nur für ein paar Monate gilt, automatisch der durchschnittliche Abopreis über die eingestellte Laufzeit berechnet. Somit ist der effektiv zu bezahlende Preis ersichtlich. Auf Wunsch kann auch gleich noch die einmalig zu bezahlende Aufschaltgebühr miteinbezogen und in den monatlich effektiv anfallenden Kosten mitberücksichtigt werden. So ist auf einen Blick ersichtlich, welches unter dem Strich tatsächlich das günstigste Angebot ist. Diese Funktion von dschungelkompass ist nicht nur äusserst transparent, sondern auch schweizweit einmalig.
Wie soll ich beim Wechsel des Internet-Abos vorgehen?
Am besten prüft man erstmals die oben beschriebenen Punkte wie z.B. eine allfällig bestehende Mindestvertragsdauer, um sicher zu gehen, dass das bisherige Abo auch gekündigt werden kann. Um sich darüber zu informieren, welche Anschlüsse und folglich welche Anbieter und Abos bei sich zuhause möglich sind, kann die Adresse im Adress-Checker von dschungelkompass eingegeben werden. Noch einfacher ist es, wenn der Internet-Tarifvergleich genutzt wird. Durch das Anklicken von «für meine Adresse» können dort ebenfalls die in der Wohnung verfügbaren Angebote ausfindig gemacht werden. Weiter können Bandbreiten, TV-Abo-Eigenschaften oder auch Telefonie angegeben werden. Nach dem Klick auf «Suchen» werden somit alle Angebote angezeigt, die der persönlichen Suche entsprechen. Hat man sich für eines der Angebote entschieden, kann es z.B. einfach über die Bestellfunktion auf der Webseite des Anbieter bestellt werden. Dabei kann das Datum für die Umschaltung eingegeben werden oder es kann auch die bisherige Telefonnummer für die Übernahme hinterlegt werden. Nachdem das neue Abo bestellt wurden ist, sollte man die neu bestellten Dienste beim bisherigen Anbieter kündigen. Dies kann normalerweise mit einem eingeschriebenen Brief gemacht werden. Einige Anbieter lassen jedoch nur noch telefonische Kündigungen oder per Chat zu.
Danach wird man vom neuen Anbieter über das Umschaltdatum informiert. Sobald dies soweit ist, kann der bisherige Router ausgesteckt und der neue in Betrieb genommen werden. Das selbe gilt für die allfällig bestellte TV-Box.
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