EU schafft Roaming ab - oder doch nicht ganz?
Ein Kommentar von Oliver Zadori für dschungelkompass.ch
Die gute Nachricht für EU-Bürger: Ab heute, dem 15.06.2017 fallen die Roaminggebühren weg. Das klingt natürlich sehr gut. Doch es gibt diverse Einschränkungen.
Nur innerhalb der EU-Staaten
Roaming gilt weltweit in jedem Land. Die Abschaffung betrifft nur die EU-Staaten. Ausserhalb der EU werden weiterhin Roaminggebühren erhoben. Interessanterweise müssen die meisten deutschen Touristen in der Schweiz auch keine Gebühren mehr bezahlen. Gäste aus Österreich haben das nachsehen. Denn für die österreichischen Anbieter gehört die Schweiz - eigentlich zu recht - nicht zur EU. Es gibt österreichische Anbieter, die pro genutztem Megabyte in der Schweiz ihren Kunden 12 Euro in Rechnung stellen. Das ist extrem hoch. Für Schweizer, die sich in Österreich aufhalten, gelten Tarife ab 30 Rappen pro Megabyte. Mit einem 200 MB Datenpaket von z.B. Swisscom liegt der Tarif pro Megabyte sogar bei 5 Rappen.
Weshalb gehört die Schweiz nicht dazu?
Das neue Gesetz der EU verbietet den Anbietern innerhalb des EU- und EWR-Raums Roaminggebühren an die Kunden direkt zu verrechnen. Untereinander verrechnen die Anbieter sich gegenseitig noch immer Gebühren, wenn ein Kunde des einen Netzes ein anderes nutzt. Es wurden allerdings Obergrenzen für Gebühren gesetzlich festgelegt die verrechnet werden dürfen. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, müssen sich die ausländischen Anbieter auch nicht an dieses Gesetz halten und können von den Schweizer Anbietern höhere Gebühren verlangen, als von den Anbietern der EU-Staaten. Und diese sind Verhandlungssache.
Wieso bezahlen Schweizer weiterhin für Roaming in Europa?
Dies stimmt nur bedingt. Wer in der Schweiz ein Abo mit Roamingguthaben abschliesst, bezahlt eigentlich auch nichts mehr für Roaming. Denn diese Gebühren sind bereits in der Grundgebühr des Abos inbegriffen. Also eigentlich das selbe Prinzip, wie es die Anbieter in den EU-Staaten anwenden. So kann zwar gesagt werden, dass das Roaming weggefallen ist, die Kunden bezahlen es aber trotzdem, einfach versteckt. Grundsätzlich ist dies verständlich, denn wenn jemand ein Auto oder Hotelzimmer mietet, bezahlt er für die Nutzung der fremden Infrastruktur auch Gebühren. Was aber unverständlich ist, wenn der Gast auf einmal das fünf- oder zehnfache für ein Hotelzimmer bezahlen soll - nur weil er von einem anderen Land kommt.
Ist in den EU-Abos unlimitiertes Roaming inklusive?
Einige Anbieter wenden tricks an. Da die Anbieter sich gegenseitig noch immer Gebühren verrechnen, müssen sie aufpassen, dass sie dem anderen Anbieter nicht mehr bezahlen müssen als sie vom Kunden einnehmen. Daher beschränken einige Anbieter die Nutzung im Roaming. So sind z.B. Abos mit unlimitierten Inlandanrufen und 4 GB Datenvolumen nur im Inland mit diesen Eigenschaften nutzbar. Es gibt Anbieter, die die unlimitierten Anrufe z.B. auf 1000 Minuten pro Monat im Ausland einschränken. Anstatt den 4 GB Datenvolumen können im Ausland nur 1 GB genutzt werden. Wenn dieses Volumen verbraucht ist, wird die Datenverbindung gesperrt und erst im nächsten Monat wieder aktiviert. Weiteres Datenvolumen kann dann nicht dazugekauft werden, weil ja keine Roaminggebühren mehr erhoben werden dürfen. In letzter Zeit sind jedoch weniger von diesen Einschränkungen aufgefallen. Wir sind gespannt, wie es weiter geht.
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