Bundesrat verabschiedet Verordnungen zum Fernmeldegesetz
Endlich: Jetzt kommt der Werbeanruf-Filter für alle!
Dies ist eine Medienmitteilung vom Konsumentenschutz.
Ab 2021 müssen alle Telekom-Anbieter ihren Kunden einen Werbeanruf-Filter anbieten, der unerwünschte Anrufe blockiert, bevor sie durchgestellt werden. Diese Regelung hat heute der Bundesrat mit den Änderungen der Verordnungen zum Fernmeldegesetz verabschiedet. Nebst den Verbesserungen beim Kampf gegen lästige Werbeanrufe begrüsst der Konsumentenschutz den deutlich verbesserten Schutz vor hohen Rechnungen beim Roaming sowie die transparentere Angabe der tatsächlich erreichten Geschwindigkeit der Internetverbindungen. Die Änderungen in den Verordnungen und das revidierte Fernmeldegesetz treten per 1. Januar 2021 in Kraft.
Das sind die wichtigsten Änderungen, die per Januar 2021 mit dem revidierten Fernmeldegesetz, bzw. Fernmeldeverordnung in Kraft treten:
Besserer Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen
Der Bundesrat verpflichtet in der Fernmeldeverordnung alle Telekomanbieter ihren Kunden «ein geeignetes Mittel gegen unlautere Werbeanrufe» anzubieten. Der derzeit effektivste Schutz sind Werbeanruf-Filter: Ähnlich wie bei einem E-Mail-Spam-Filter werden Anrufe, bei denen es sich vermutlich um illegale Werbeanrufe handelt, gar nicht mehr durchgestellt.
Swisscom bietet bereits heute einen solchen Werbeanruf-Filter für das Festnetz und Mobilfunk-Abos (ohne Prepaid) an, Sunrise für alle Kunden. Ab 2021 werden alle Telekom-Kunden von der Blockierung von Werbeanrufen profitieren, auch solche, die heute noch nicht geschützt sind, wie zum Beispiel die Kunden von Salt, UPC oder die Prepaid-Kunden von Swisscom. «Wir sind überzeugt, dass Werbeanruf-Filter die unerwünschten Telefonanrufe deutlich reduzieren und haben uns deshalb seit Jahren für ihren flächendeckenden Einsatz engagiert», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin beim Konsumentenschutz.
Im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes wurde auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert: Bisher machten sich Callcenter nur strafbar, wenn sie Telefonnummern mit Sterneintrag mit Werbeanrufen belästigten. Neu wird dieser Schutz auch auf Inhaber von Telefonnummern ausgedehnt, die keinen Eintrag im Telefonbuch haben.
Zudem sollen nicht nur Callcenter, die den Sterneintrag missachten, bestraft werden können, sondern auch Unternehmen, die von solchen Anrufen profitieren: «Vor allem Versicherungen und Krankenkassen müssen nun genauer hinschauen, mit welchen Callcentern und Maklern sie zusammenarbeiten», meint Sara Stalder.
Roaming-Tarife
Bei der Verrechnung der Handynutzung im Ausland (Roaming) gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Der Kunde nutzt ohne Zusatzkosten die im Abo-Preis enthaltenen Gesprächsminuten, SMS und Daten oder er kauft im Voraus eine bestimmte Menge (zum Beispiel ein Datenpaket) oder die Nutzung wird ihm im Nachhinein zum sogenannten Standardtarif verrechnet. Da der Standardtarif oft massiv höher ist als der Pakettarif und sich die Kosten prinzipiell unbegrenzt auflaufen können, haben die Telekom-Anbieter auf Druck der Konsumentenschutz-Organisationen anfangs der 2010er-Jahren Kostenlimiten eingeführt – bei deren Überschreitung wird das (Daten)roaming blockiert. Bei einigen Anbietern liegt die voreingestellte Limite aber viel zu hoch, bei Salt sind es beispielsweise 500 Franken, zudem werden von der Limite in der Regel «nur» die Datennutzung (Internet) erfasst, nicht aber weitere Kostenpunkte wie SMS und insbesondere Telefonate.
Die revidierte Fernmeldeverordnung sieht nun vor, dass jeder Kunde sich selber ein Limit setzt, bevor er Roaming-Dienstleistungen beansprucht. Das Limit kann jederzeit geändert werden. «Jeder Telekom-Kunde setzt sich nun selber eine Limite, die zu ihm passt. Damit gehören Rechnungsschocks nach Auslandaufenthalten der Vergangenheit an», ist Sara Stalder überzeugt.
Die revidierte Fernmeldeverordnung bringt beim Roaming zudem weitere Verbesserungen zugunsten der Konsumenten:
- Die Webseite, auf der Roaming-Pakete gekauft werden können (oft als «Cockpit» bezeichnet), muss auch über WLAN aufrufbar sein. Damit wird verhindert, dass im Ausland Kosten für die Nutzung des Mobilfunknetzes anfallen, bevor überhaupt ein günstiges Paket gebucht werden konnte.
- Die besonders teuren Roaming-Dienstleistungen für Flugzeuge oder auf dem offenen Meer (Fähren, Kreuzfahrtschiffe) müssen standardmässig ausgeschaltet und vom Kunden aktiviert werden. Diese Regelung betrifft Salt - Swisscom und Sunrise erfüllen diese Anforderung bereits heute freiwillig.
- Roaming-Pakete müssen mindestens 12 Monate gültig sein. Derzeit verfallen sie oft nach 30 Tagen, auch wenn sie nicht vollständig aufgebraucht wurden.
- Telekomanbieter müssen neu Telefongespräche sekundengenau und die Internetnutzung kilobytegenau abrechnen. Bisher durften sie grosszügig aufrunden und ein Gespräch mit einer Dauer von beispielsweise 1 Minute und 1 Sekunde als zweiminütiges Gespräch verrechnen, bzw. die Datennutzung auf ganze Megabyte aufrunden.
Sara Stalder begrüsst diese Änderungen: «Die Konsumenten sind mit den neuen Regelungen klar besser geschützt vor hohen Rechnungen nach Auslandaufenthalten und können gekaufte Roaming-Pakete immerhin 12 Monate lang nutzen.»
Angabe der tatsächlich erreichten Internetgeschwindigkeit wird transparenter
Die geänderte Fernmeldeverordnung sieht vor, dass die Kunden und die Öffentlichkeit von den Telekom-Anbietern über die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten von Internetanschlüssen informiert werden. Diese weichen oft erheblich von den beworbenen Geschwindigkeiten ab. «Die neue Regelung verhindert übertriebene Versprechungen bei der Internetgeschwindigkeit und hilft den Konsumenten, die Angebote besser zu vergleichen», sagt Sara Stalder.
Fazit
Nebst den Verbesserungen bei den Werbeanrufen, den Roaming-Kosten und der transparenteren Angabe der Internetgeschwindigkeit werden mit den Gesetzes- und Verordnungsänderungen auch ein besserer Jugendschutz, eine Sitzpflicht für Mehrwertdienstanbieter in der Schweiz und die sogenannte Netzneutralität eingeführt. Insgesamt zieht Sara Stalder ein positives Fazit: «Die neuen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere bei den Werbeanrufen und beim Roaming sind ein klarer Mehrwert für die Telekom-Kunden. Das langjährige Engagement des Konsumentenschutzes in diesem Bereich hat sich ausbezahlt.»
Dies ist eine Medienmitteilung vom Konsumentenschutz.
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